Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für Qualifizierungsmaßnahmen der Volkswagen Financial Services AG

§ 1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle zwischen Volkswagen Financial Services AG und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge. Allen Leistungen für Qualifizierungsmaßnahmen der Volkswagen Financial Services AG liegen dieser Vertragsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.2 Teilnehmer
Das Angebot gilt für Mitarbeiter der Handelsorganisation und der Autovermietungen des Volkswagen Konzerns (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).

§ 2 Registrierung, Buchung und Buchungsbestätigung
2.1 Registrierung und Buchung
2.1.1 Registrierung Trainingsportal
Der Teilnehmer registriert sich online auf der Registrierungsseite des Trainingsportals https://www.training.vwfsag.de.
Mit der Registrierung erkennt der Teilnehmer diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen an.

2.1.2 Buchung Trainingsportal
Die Buchung erfolgt über die Buchungsmaske des Portals. Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen an. Die Buchungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt.

2.1.3 Gesonderte Registrierung und Buchung Qualifizierungsportal
Die Registrierung erfolgt online auf der Registrierungsseite des Portals. Erst durch die Freigabe des angegebenen Vorgesetzten des Teilnehmers ist die Anmeldung zur Zertifizierung beziehungsweise zum Vorbereitungsseminar inklusive der Zertifizierung gültig, und es besteht die Möglichkeit, einen Prüfungstermin zu buchen.

Zur Nutzung der Übungslandschaft und für die Prüfung im Rahmen der Verkäuferausbildung für Verkäufer ohne Verkaufserfahrung ist eine Freigabe der Registrierung durch den Vorgesetzten nicht erforderlich.

2.2 Buchungsbestätigung
Der Teilnehmer reist nur an, wenn er eine Bestätigung zum Trainingstermin erhalten hat. Um den Lernerfolg zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl in den Trainings begrenzt. Sollte der gewünschte Termin bereits belegt sein, wird die Volkswagen Financial Services AG sich bemühen, dem Teilnehmer einen Ausweichtermin anzubieten.

§ 3 Ergänzende Bedingungen für den Trainingsbetrieb
3.1 Gebühren
3.1.1 Gebühren Trainingsportal
Die Kosten für die Veranstaltungsdurchführung und die Verpflegung im Rahmen des Trainings sind aus der jeweiligen Beschreibung im Trainingsportal zu entnehmen.

3.1.2 Gebühren Qualifizierungsportal
Für die Nutzung des Qualifizierungsportals der Volkswagen Financial Services AG entstehen derzeit nur Gebühren im Rahmen der Prüfung der Zertifizierung. Die Gebühren sind innerhalb der genannten Fristen vom Rechnungsempfänger (Autohaus des Teilnehmers) ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer an die Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services AG, die Volkswagen Leasing GmbH, zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Bestätigung der Registrierung durch den Vorgesetzten.

Für die Nutzung der Übungslandschaft werden derzeit keine Gebühren erhoben.

Eine entgeltliche Wiederholung der Prüfung bei Nichtbestehen ist jederzeit möglich.

Bei Testabbruch aus technischen Gründen ist eine erneute Prüfung notwendig.

3.2 Unterkunft
Bei ein- oder mehrtägigen Trainings können die Teilnehmer in dem jeweiligen Hotel auf eigene Rechnung ein Zimmer buchen.

§ 4 Stornierung
4.1 Absage / Nichtteilnahme / Vorzeitiger Abbruch durch den Teilnehmer / Vertragspartner
4.1.1 Einzeltrainings und Blocktrainings an hintereinander folgenden Tagen sowie Webinare
Sagt der Teilnehmer / Vertragspartner das Training nicht mindestens 14 Kalendertage vor dem ersten Trainingstag ab, nimmt er an dem Training nicht teil oder wird das Training nach Veranstaltungsbeginn während des ersten Tages vorzeitig abgebrochen, wird dem Arbeitgeber des Teilnehmers eine Stornogebühr in Höhe von 50,00 Euro zzgl. MwSt. pro Trainingstag, mindestens jedoch eine Stornogebühr in Höhe von 100,00 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Nach erfolgter Teilnahme am ersten Trainingstag wird dem Arbeitgeber auch im Fall eines vorzeitigen Abbruches vor Ende der Trainingsreihe der gesamte Trainingspreis in Rechnung gestellt.

4.1.2 Trainings, die zeitlich gestreckt stattfinden
Sagt der Teilnehmer / Vertragspartner das Training nicht mindestens 14 Kalendertage vor dem ersten Trainingstag ab, nimmt er an dem Training nicht teil oder wird das Training nach Veranstaltungsbeginn während des ersten Tages vorzeitig abgebrochen, wird dem Arbeitgeber des Teilnehmers eine Stornogebühr in Höhe von 50,00 Euro zzgl. MwSt. pro Trainingstag, mindestens jedoch eine Stornogebühr in Höhe von 100,00 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Nach erfolgter Teilnahme am ersten Trainingstag wird dem Arbeitgeber auch im Fall eines vorzeitigen Abbruches vor Ende der Trainingsreihe der gesamte Trainingspreis in Rechnung gestellt.

4.1.2.1 Trainings mit Zufriedenheitsgarantie
Der Trainingspreis oder die Stornogebühr werden nicht in Rechnung gestellt, wenn der Teilnehmer das Training nach dem ersten Trainingstag abbricht, weil er nicht zufrieden ist und er eine schriftliche Nachricht hierüber mindestens 14 Kalendertage vor dem 2. Trainingstag erbringt.

4.1.3 Prüfung zur Zertifizierung
Die Absage des Prüfungstermins zur Zertifizierung weniger als 14 Kalendertage vor Prüfungsdurchführung, die Nichtteilnahme am Prüfungstag oder der vorzeitige Abbruch der Prüfung nach Prüfungsbeginn durch den Teilnehmer entbinden nicht von der Zahlung der Anmeldegebühr.

4.1.4 Coaching
Sagt der Vertragspartner das Coaching nicht mindestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin ab, behalten wir uns vor, dem Vertragspartner eine Stornogebühr in Höhe von 500,00 Euro zzgl. MwSt. pro Coaching-Tag in Rechnung zu stellen.

Die Nichtteilnahme einzelner Teilnehmer oder der vorzeitige Abbruch der Veranstaltung durch den Vertragspartner am Coaching-Tag entbindet nicht von der Zahlung der Coachinggebühr.

4.1.5 Generelle Ausnahmeregelung
Keine Stornogebühr wird erhoben bei einer Krankmeldung mit schriftlichem Nachweis. Des Weiteren kann der Teilnehmer bei einer gebuchten Zertifizierung kostenlos einen Ersatztermin auswählen. Die Anmeldegebühr für die Zertifizierung wird generell nicht zurückerstattet.

4.2 Absage durch den Veranstalter
Die Volkswagen Financial Services AG behält sich vor, im Falle einer zu geringen Teilnehmeranzahl, bei Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen eine Veranstaltung unter der möglichen Angabe von alternativen Terminen zu stornieren. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Ansprüche daraus können nicht geltend gemacht werden.

§ 5 Haftung
Die Volkswagen Financial Services AG schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder Garantien oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Volkswagen Financial Services AG.

§ 6 Datenschutz / Einwilligung
Die Daten des Teilnehmers werden durch die Volkswagen Financial Services AG zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenberatung verarbeitet und genutzt. Zu diesem Zweck werden die Daten im erforderlichen Umfang auch an externe Dienstleister weitergegeben.

Der Teilnehmer willigt ein, dass die Volkswagen Financial Services AG die Daten (Registrierungsdaten, Zertifizierungsdaten) im Trainingsportal und im Qualifizierungsportal zum Lernfortschritt, zur Zusendung der erarbeiteten Trainingsinhalte, zur Qualitätssicherung, zu Einladungszwecken und zur Speicherung in einer Qualifizierungshistorie verarbeitet.

Der Teilnehmer willigt ein, dass die Qualifizierungshistorie auch an die Volkswagen Bank GmbH, die Volkswagen Leasing GmbH, die Volkswagen Versicherung AG, die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, die Euromobil Autovermietung GmbH, die jeweiligen Autohaus-Geschäftsführer bzw. Inhaber und durch diese bestimmte Berechtigte, sowie mit Zustimmung des Teilnehmers an Berechtigte übermittelt werden.

Der Teilnehmer willigt ein, dass die Daten (Registrierungsdaten, Zertifizierungsdaten) zu Einladungszwecken und zur Speicherung in einer Qualifizierungshistorie an die jeweilige Konzernmarke, diese sind die Volkswagen AG, die Audi AG, die SEAT Deutschland GmbH und die ŠKODA Auto Deutschland GmbH weitergegeben werden.

Der Teilnehmer willigt ein, dass die Qualifizierungsempfehlung im Zusammenhang mit dem Zertifizierungsverfahren und der Autohauszertifizierung an den im Anmeldeformular angegebenen Vorgesetzten sowie den Autohaus-Geschäftsführer bzw. Inhaber und durch diese bestimmte Berechtigte weitergegeben werden.

Die Volkswagen Financial Services AG erstellt und kommuniziert zu keiner Zeit Empfehlungen für die persönliche Beurteilung der Teilnehmer.

Die vorstehenden Einwilligungen kann der Teilnehmer jederzeit mit Wirkung für die Zukunft mit gesonderter Mitteilung an schulung@vwfs.com widerrufen.

§ 7 Webanalysedienste
Die Volkswagen Financial Services AG verwendet Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sogenannte Cookies, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung dieser Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert.

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Im Auftrag der Volkswagen Financial Services AG wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten und um Reports über die Webseitenaktivitäten zusammenzustellen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

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§ 8 Bestimmung des Qualifizierungsverantwortlichen im Trainingsportal
Die vertretungsberechtigten Personen der nach § 1 1.2 berechtigten Händlerorganisation oder Autovermietung des Volkswagenkonzerns sind berechtigt, zur Verwaltung der Qualifizierungsdaten ihrer Mitarbeiter einen Qualifizierungsverantwortlichen zu bestimmen.

Mit der Freigabe versichert die vertretungsberechtigte Person der in § 1 1.2 genannten Händlerorganisation oder Autovermietung des Volkswagen Konzerns, dass sie und der von ihr bestimmte Qualifizierungsverantwortliche befugt sind, in die Buchungsdaten und in die historischen Daten in der Teilnehmer-Datenbank (Händlername, Händlernummer, Name, Vorname, Funktion, optional Verkäufernummer, Thema, Typ, Status, Datum, Ort, Marke) über die Qualifizierung der Mitarbeiter Einsicht zu nehmen und diese Daten zu verwenden. Des Weiteren sind die vertretungsberechtigte Person und der bestimmte Qualifizierungsverantwortliche befugt, die Mitarbeiterstammdaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Funktion) zu verwalten und Änderungen vorzunehmen.

Die dafür erforderlichen Einwilligungen der Mitarbeiter liegen den Personen vor und können auf Verlangen nachgewiesen werden. Die Volkswagen Financial Services AG behält sich vor, das Vorliegen der Einwilligungen zu prüfen.

Den Wegfall einer Einwilligung, z. B. durch Ausscheiden des Mitarbeiters, nachträglichen Widerruf oder Kündigung einer Betriebsvereinbarung, werden Sie der Volkswagen Financial Services AG unverzüglich unter der Faxnummer: 0531 212-77934 mitteilen.

§ 9 Geheimhaltung und Schutzrechte
An den ausgehändigten Unterlagen sowie der genutzten Software behält sich die Volkswagen Financial Services AG die Urheberrechte ausdrücklich vor.

Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln.

§ 10 Hilfsmittel bei der Zertifizierung
Erlaubte Hilfsmittel während der Durchführung der Prüfung zur Zertifizierung sind ausschließlich folgende: unbeschriebenes Papier, Stifte und ein nicht programmierbarer Taschenrechner.

§ 11 Gültigkeit des Zertifikats
Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

§ 12 Schlussbestimmungen
Für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Braunschweig. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.09.2017
Zuletzt geändert: Friday, 1. September 2017, 13:57